Soldaten sind keine Diener

Die Nationale Men­schen­recht­skom­mis­sion (NHRC) hat dem Land und den thailändis­chen Stre­itkräften einen großen Dienst erwiesen, indem sie dem Mil­itär emp­fahl, die Ver­wen­dung von Wehrpflichti­gen als per­sön­liche Mitar­beit­er höher­er Offiziere inner­halb von 90 Tagen zu been­den. Die Men­schen­rechts­beauf­tragten haben let­zte Woche laut und deut­lich erk­lärt, dass diese Prax­is eine Men­schen­rechtsver­let­zung darstellt.

Bis­lang hat das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um noch keine offizielle Stel­lung­nahme abgegeben. Die NHRC-Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, aber es ist zu hof­fen, dass das thailändis­che Mil­itär, das sich verpflichtet hat, die Stre­itkräfte zu mod­ernisieren, die Empfehlun­gen der Men­schen­recht­skom­mis­sare befol­gt. Die Ein­beru­fung von Wehrpflichti­gen zu einem Dienst, der im Wesentlichen eine dienende Funk­tion hat, ver­stärkt nur das ante­dilu­vian­is­che Image des thailändis­chen Militärs.

Die NHRC hat diese Empfehlung let­zte Woche aus­ge­sprochen, nach­dem ihre Kom­mis­sion eine Unter­suchung der von zwei Wehrpflichti­gen erhobe­nen Vor­würfe über Rechtsver­let­zun­gen abgeschlossen hat­te. Bemerkenswert ist, dass ein­er der bei­den Fälle mit einem berüchtigten Bericht vom ver­gan­genen August zusam­men­hängt, in dem eine 22-jährige Unterof­fizierin bei der Polizei in Muang in Ratch­aburi Anzeige erstat­tete, weil sie von ihrem Vorge­set­zten mis­shan­delt wurde. Ihr Arbeit­ge­ber ver­bran­nte sie mit einem Lock­en­stab, schlug sie mit ein­er Met­all­stange und besprühte ihr Haar ein­mal mit Alko­hol und set­zte es in Brand.

Es ist schock­ierend, dass die Gefre­ite nicht nur als Diener­in in einem Pri­vathaus in der Prov­inz Ratch­aburi arbeit­en musste. Ihr 43-jähriger Arbeit­ge­ber, Pol Cpl Korn­sasi Buayaem, war Polizeibeamter und gehörte einst zum Stab eines Senators.

Pol Cpl Korn­sasi wurde mit 17 Strafanzeigen kon­fron­tiert, unter anderem wegen Kör­per­ver­let­zung und Men­schen­han­del. Die Armee schweigt sich jedoch darüber aus, wie es dazu kom­men kon­nte, dass ein Sol­dat in der Pri­vat­woh­nung eines nicht zur Armee gehören­den Offiziers als Bedi­en­steter arbeit­et. Die mis­shan­delte Unterof­fizierin sagte der Polizei, dass ihr Arbeit­ge­ber, Oberst Korn­sasi, ihr geholfen habe, den Job zu bekommen.

Dieser berüchtigte Fall ist nur die Spitze des Eis­bergs in Bezug auf den Miss­brauch und die Aus­beu­tung von Ange­höri­gen der Stre­itkräfte, die mit Steuergeldern finanziert wer­den. Es gibt Berichte, Beschw­er­den und virale Clips, die zeigen, wie Wehrpflichtige niedere Hausar­beit­en ver­richt­en. Ein vield­isku­tiert­er Clip aus dem Jahr 2018 zeigt einen Wehrpflichti­gen, der im Haus seines Chefs Hüh­n­er füt­tert und Schuhe putzt. Solche Darstel­lun­gen der Unterord­nung kön­nen das Image der Beruf­s­sol­dat­en nur verschlechtern.

Diese Kul­tur trägt den unaus­löschlichen Fußab­druck eines min­is­teriellen Vertei­di­gungs­ge­set­zes, das 1912, also vor über 110 Jahren, erlassen wurde. Nach diesem Min­is­te­ri­alge­setz kön­nen Offiziere Wehrpflichtige zu ihren Dien­sten und denen ihrer Fam­i­lien her­anziehen, ins­beson­dere für Haushalt­san­gele­gen­heit­en, und die Para­graphen 49 – 57 der Min­is­te­ri­alverord­nung erlauben es den Offizieren, Wehrpflichtige nach eigen­em Ermessen zu bestrafen.

Obwohl das Gesetz über die öffentliche Ver­wal­tung des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums (2008) ange­blich die Ver­wen­dung von Wehrpflichti­gen als Bedi­en­stete auss­chließt, ermöglicht es das Gesetz der Armee, Wehrpflichtige für Arbeit­en wie Ver­wal­tung, San­itärar­beit­en und andere Auf­gaben für pen­sion­ierte Armeeange­hörige einzusetzen.

Es ist an der Zeit, dass das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um zeigt, dass es den dar­win­is­tis­chen Imper­a­tiv, sich anzu­passen oder zu ster­ben, ver­standen hat. Anstatt Zeit zu gewin­nen und zu hof­fen, dass die Men­schen es vergessen, müssen die Chefs des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums der Öffentlichkeit mit­teilen, wie sie den Empfehlun­gen der NHRC nachkom­men werden.

Wenn es notwendig ist, Wehrpflichtige für den Dienst an ihren Vorge­set­zten oder für die Instand­hal­tung der Kaser­nen­in­fra­struk­tur einzuset­zen, muss es klare Richtlin­ien darüber geben, was diese Auf­gaben den Sol­dat­en abver­lan­gen kön­nen und was nicht, wobei der Schw­er­punkt auf dem Ver­bot liegen muss, sie weit­er­hin als Hand­langer der ober­sten Führung einzusetzen.

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