Bangkok — Das thailändische Finanzministerium hat neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen alle Einkünfte aus dem Ausland als persönliche Einkommensteuer besteuert werden, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitseinkommen oder Ersparnisse handelt.
Ein hoher Beamter des Finanzministeriums bestätigte die Richtigkeit eines Dokuments, das die Steuerbehörde am Wochenende veröffentlicht hatte.
In dem Dokument heißt es: “…wer Einkünfte aus einer Beschäftigung oder einem Geschäft im Ausland oder Vermögen im Ausland hat…und dieses Vermögen nach Thailand gebracht hat…muss dies bei seiner persönlichen Einkommenssteuer für das Jahr berücksichtigen.”
Das Programm beginnt am 1. Januar 2024 und gilt nur für in Thailand steuerlich ansässige Personen, d.h. Touristen und Kurzzeitarbeiter sind von der Steuer befreit. Ebenfalls von der Steuer befreit sind diejenigen, die in einem anderen Land besteuert wurden, das ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand hat.
Es ist noch unklar, wie sich dies auf Ausländer auswirkt, die mit einem Visum für den Ruhestand in Thailand leben.