Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand: (1967)
Hinweis: Dieser Vertrag kann von dem Multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von BEPS (MLI) betroffen sein.
*BEPS Multilaterales Instrument
Das Multilaterale Instrument (BEPS MLI) bietet Regierungen konkrete Lösungen, um Schlupflöcher in internationalen Steuerabkommen zu schließen, indem es die Ergebnisse des BEPS-Projekts in bilaterale Steuerabkommen weltweit überträgt. Das BEPS MLI ermöglicht es Regierungen, vereinbarte Mindeststandards umzusetzen, um Vertragsmissbrauch zu bekämpfen und Streitbeilegungsmechanismen zu verbessern, und bietet gleichzeitig Flexibilität, um spezifische Steuerabkommensrichtlinien zu berücksichtigen.
Wichtig für unsere Leser: Bitte verstehen Sie das nicht als ständige Wiederholung, sondern einfach als zusätzliche Information:
ARTIKEL 18 des Abkommens:
(1) Ruhegehälter und andere Zahlungen für frühere Tätigkeiten sowie Renten, die von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person bezogen werden, können im anderen Vertragsstaat nur besteuert werden, wenn diese Zahlungen bei der Ermittlung des Gewinns eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer dort gelegenen Betriebsstätte als Aufwendungen abgezogen werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere Tätigkeiten sowie Renten, die von einem Vertragsstaat, einem Land, einer politischen Untergliederung, einer Gebietskörperschaft oder einer örtlichen Verwaltung dieses Staates oder aus diesen Mitteln gezahlt werden, in dem anderen Vertragsstaat von der Steuer befreit.
(3) Absatz 2 gilt auch für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder nicht wiederkehrende Bezüge, die ein Vertragsstaat, ein Land, eine politische Untergliederung, eine Gebietskörperschaft oder eine örtliche Verwaltung eines Vertragsstaats als Entschädigung für einen durch Feindseligkeiten oder politische Verfolgung erlittenen Schaden an eine Person zahlt.