Sorg­erechtliche Unsicher­heit­en: Was Sie über Vater­schaft­sansprüche in Thai­land wis­sen sollten

Sorgerechtliche Unsicherheiten: Was Sie über Vaterschaftsansprüche in Thailand wissen sollten

In Thai­land stellt die Heirat­slage nach der Geburt eines Kindes viele Fra­gen auf, ins­beson­dere für Väter, die rechtliche Klarheit über ihre elter­lichen Rechte benötigen.

Eine aktuelle Diskus­sion zeigt, wie kom­pliziert die Sit­u­a­tion sein kann, wenn Väter zum Zeit­punkt der Geburt nicht ver­heiratet sind, aber später heirat­en. Ins­beson­dere wird die Frage aufge­wor­fen, ob diese Heirats­folge die Rechte des Vaters auf das Kind retroak­tiv legit­imiert oder ob zusät­zliche rechtliche Schritte erforder­lich sind.

Ein wichtiger Aspekt der Debat­te bet­rifft die Ein­tra­gung des Vaters auf der Geburtsurkunde

Wenn der Vater nach der Geburt des Kindes heiratet, stellt sich die Frage, ob er diesel­ben rechtlichen Rechte hat, als wäre er zum Zeit­punkt der Geburt ver­heiratet gewe­sen. Viele schaf­fen es nicht, klare Infor­ma­tio­nen zu find­en, und so bleibt ungewiss, ob es notwendig ist, vor Gericht zu gehen oder ob dies erst nach dem 7. Geburt­stag des Kindes erledigt wer­den kann.

Die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen in Thai­land sehen vor, dass unver­heiratete Eltern durch eine später fol­gende Ehe die rechtliche Eltern­schaft etablieren kön­nen. Laut dem Thai­land Civ­il and Com­mer­cial Code“ kann ein Kind, das von einem Paar geboren wird, das nicht ver­heiratet ist, durch die Heirat der Eltern legit­imiert werden.

Das bedeutet, dass der Vater, der nach der Geburt des Kindes heiratet, möglicher­weise für seine Rechte kämpfen muss.

In vie­len Fällen, ger­ade wenn es um Sorg­erecht und Vor­mund­schaft geht, ist das Fam­i­lien­gericht die richtige Anlauf­stelle. Diese Regelun­gen sind beson­ders wichtig für Väter, die Eigen­tum im Namen ihres Kindes haben.

Sollte die Beziehung zur Mut­ter in die Brüche gehen, kann es prob­lema­tisch wer­den, wenn der Vater nicht klar als rechtlich­er Eltern­teil einge­tra­gen ist. So kön­nten Fra­gen zur Immo­bilienüber­tra­gung oder auch zur Beantra­gung eines Reisep­a­ss­es für das Kind aufkom­men, bei denen die rechtliche Stel­lung des Vaters von großer Bedeu­tung ist.

Ein weit­er­er Punkt, der Väter und Müt­ter bet­rifft, sind die Anforderun­gen an die Anwe­sen­heit bei­der Eltern­teile bei bes­timmten Anträ­gen, beispiel­sweise bei der Beantra­gung eines thailändis­chen Pass­es für ein min­der­jähriges Kind.

Diese Regelung verdeut­licht die Rel­e­vanz des gemein­samen Sorg­erechts in der Prax­is und zeigt, wie wichtig es ist, alle rechtlichen Aspek­te bei der Betreu­ung eines Kindes zu berücksichtigen.

Zusam­men­fassend lässt sich sagen, dass die Heirat­slage nach der Geburt erhe­bliche rechtliche Auswirkun­gen auf die Rechte des Vaters haben kann.

Es ist rat­sam, sich frühzeit­ig umfassend über die eige­nen Rechte zu informieren und gegebe­nen­falls rechtlichen Rat einzu­holen, um eine klare und rechtlich sichere Basis für die Betreu­ung und das Wohl des Kindes zu schaffen.

Thailändis­ches Ziv­il- und Handelsgesetzbuch

Teil 1: Abstammung

§ 1536. Ehe­mann mut­maßlich als Vater 

Ein Kind, das von ein­er Frau während der Ehe oder inner­halb von 310 Tagen nach Beendi­gung der Ehe geboren wird, gilt als ehe­lich­es Kind des Ehe­mannes oder des Mannes, der zuvor der Ehe­mann war, je nach Sachlage.

Die Bes­tim­mungen des ersten Absatzes gel­ten für ein Kind, das von ein­er Frau vor der Ungültigerk­lärung der Ehe durch ein recht­skräftiges Gericht­surteil oder inner­halb von drei­hun­dertzehn Tagen nach dem Datum eines solchen recht­skräfti­gen Urteils geboren wurde.

§ 1537. Neuer Ehe­mann wird als Vater vermutet

Falls die Frau die neue Ehe einge­gan­gen ist und inner­halb von drei­hun­dertzehn Tagen nach der Beendi­gung der Ehe ein Kind geboren hat, wird davon aus­ge­gan­gen, dass das Kind das ehe­liche Kind des neuen Ehe­mannes ist. In diesem Fall gilt die Ver­mu­tung nach Abschnitt 1536, dass das Kind das ehe­liche Kind des früheren Ehe­mannes ist, nicht. Voraus­set­zung ist, dass ein Urteil vor­liegt, das besagt, dass das Kind nicht das ehe­liche Kind des neuen Ehe­mannes ist.

Abschnitt 1538. Ter­mine für die Annahme der Vaterschaft

Falls der Mann oder die Frau die Ehe ent­ge­gen § 1452 geschlossen hat, wird davon aus­ge­gan­gen, dass ein während dieser Ehe geborenes Kind das ehe­liche Kind des Ehe­mannes ist, dessen let­zte Ehe im Heirat­sreg­is­ter einge­tra­gen ist.

Hat die Frau die Eheschließung ent­ge­gen § 1452 geschlossen, gilt die Ver­mu­tung des § 1536, voraus­ge­set­zt, es liegt ein recht­skräftiges Urteil vor, aus dem her­vorge­ht, dass das Kind kein ehe­lich­es Kind des Mannes ist, mit dem die let­zte Ehe im Heirat­sreg­is­ter einge­tra­gen wurde.

Die Bes­tim­mungen des ersten Absatzes gel­ten für das Kind, das inner­halb von drei­hun­dertzehn Tagen nach dem Datum des recht­skräfti­gen Urteils geboren wird, mit dem die Nichtigkeit der gemäß § 1452 geschlosse­nen Ehe erk­lärt wird.

§ 1539 Gemein­same Ver­leug­nung der Vaterschaft

In Fällen, in denen das Kind gemäß Abschnitt 1536, Abschnitt 1537 oder Abschnitt 1537 oder Abschnitt 1538 als ehe­lich­es Kind des Ehe­mannes oder des Mannes, der der ehe­ma­lige Ehe­mann war, gilt, kann der Ehe­mann oder der Mann, der der ehe­ma­lige Ehe­mann war, das Kind ver­stoßen, indem er vor Gericht gemein­sam Klage gegen das Kind und die Mut­ter ein­re­icht und unter der Voraus­set­zung, dass er während der Empfäng­nis, das heißt dem Zeitraum vom ein­hun­der­tachtzig­sten Tag bis ein­schließlich drei­hun­dertzehn Tag vor der Geburt des Kindes, nicht mit der Mut­ter des Kindes zusam­men­gelebt hat oder dass er aus anderen Unmöglichkeits­grün­den nicht der Vater des Kindes sein kann.

Die Klage kann nur gegen das Kind erhoben wer­den, wenn die Mut­ter des Kindes zum Zeit­punkt der Klageer­he­bung nicht mehr lebt. Wenn das Kind nicht mehr lebt, kann das Gericht unab­hängig davon, ob die Mut­ter des Kindes noch lebt oder nicht, ersucht wer­den, festzustellen, dass das Kind nicht sein ehe­lich­es Kind ist. Wenn die Mut­ter des Kindes oder der Erbe des Kindes noch lebt, sendet das Gericht eine Kopie des Ersuchens an die besagte Per­son und kann, wenn es dies für ange­bracht hält, auch eine Kopie des Ersuchens an den Staat­san­walt senden, damit dieser die Weit­er­führung des Ver­fahrens im Namen des Kindes in Erwä­gung zieht.

§ 1540. (Aufge­hoben)

Abschnitt 1541. Der Ehe­mann kann die Vater­schaft nicht mehr leug­nen, sobald er seinen Namen in das Geburten­reg­is­ter einträgt

Eine Klage auf Ver­stoßung eines Kindes kann vom Ehe­mann oder dem ehe­ma­li­gen Ehe­mann nicht erhoben wer­den, wenn sich ergibt, dass dieser die Geburt des Kindes als sein ehe­lich­es Kind in das Geburten­reg­is­ter ein­tra­gen lässt oder die Ein­tra­gung in das Geburten­reg­is­ter ver­an­lasst oder ihr zustimmt.

Abschnitt 1542. Keine Klage auf Ver­leug­nung, nach­dem das Kind 10 Jahre alt ist

Eine Klage auf Ver­leug­nung eines Kindes muss von dem Mann ein­gere­icht wer­den, der der Ehe­mann ist oder war, und zwar inner­halb eines Jahres nach der Geburt des Kindes. Später als zehn Jahre nach der Geburt des Kindes kann eine solche Klage keines­falls ein­gere­icht werden.

Liegt ein Urteil vor, in dem fest­gestellt wird, dass das Kind nicht das ehe­liche Kind des neuen Ehe­mannes gemäß § 1537 oder des Ehe­mannes aus der let­zten Ehe gemäß § 1538 ist, und ist der Ehe­mann des früheren Ehe­mannes, von dem gemäß § 1536 angenom­men wird, dass er der Vater des Kindes ist, muss er inner­halb eines Jahres nach Ken­nt­nis des recht­skräfti­gen Urteils Klage erheben.

Abschnitt 1543. Tod eines Mannes während des Verleugnungsprozesses

Falls der Mann, der der Ehe­mann ist oder war, der die Klage auf Ver­stoßung des Kindes ein­gere­icht hat, vor Recht­skraft des Ver­fahrens ver­stor­ben ist, kann eine Per­son, die gemein­sam mit dem Kind das Erbrecht hat oder die ihr Erbrecht auf­grund der Geburt des Kindes ver­lieren würde, einen Antrag auf eigene Vertre­tung stellen oder zur Vertre­tung des Ver­stor­be­nen aufge­fordert werden.

§ 1544 Erb­schaft und Ver­leug­nung der Elternschaft

Eine Klage auf Ver­stoßung eines Kindes kann von ein­er Per­son ein­gere­icht wer­den, die das Erbrecht gemein­sam mit dem Kind hat oder die durch die Geburt des Kindes ihr Erbrecht ver­lieren würde, und zwar in fol­gen­den Fällen:

  1. der Mann, der der Ehe­mann ist oder war, vor Ablauf der Frist ver­stor­ben ist, inner­halb der­er er die Klage hätte ein­re­ichen können;
  2. Das Kind wurde nach dem Tod des Mannes geboren, der der Ehe­mann ist oder war. Die Klage auf Ver­leug­nung des Kindes gemäß (1) muss inner­halb von sechs Monat­en nach Bekan­ntwer­den des Todes des Mannes, der der Ehe­mann ist oder war, ein­gere­icht wer­den. In jedem Fall kann eine solche Klage nicht später als zehn Jahre nach der Geburt des Kindes ein­gere­icht werden.

Für die Erhe­bung ein­er Klage auf Ver­w­er­fung des Kindes gel­ten die Vorschriften des § 1539 entsprechend .

Abschnitt 1545. Klage des Kindes auf Ver­leug­nung der Elternschaft

Ein Kind kann bei der Staat­san­waltschaft die Erhe­bung ein­er Klage nach § 1536 auf Anerken­nung der Eigen­schaft als ehe­lich­es Kind des Ehe­mannes sein­er Mut­ter beantra­gen, wenn dem Kind bekan­nt wird, dass es kein Erbkind des Ehe­mannes der Mut­ter ist.

Wird dem Kind vor sein­er Recht­skraft bekan­nt, dass es nicht das ehe­liche Kind des Ehe­mannes sein­er Mut­ter ist, kann der Staat­san­walt bei der Klageer­he­bung nach Absatz 1 ein Jahr nach dem Tag, an dem es rechts­fähig gewor­den ist, keine Klage mehr erheben. Wird dem Kind dies erst nach sein­er Recht­skraft bekan­nt, kann der Staat­san­walt später als ein Jahr nach dem Tag, an dem ihm die Tat­sachen bekan­nt wur­den, keine Klage mehr erheben.

Artikel 1546. Ver­mu­tung, dass die Gebärende die Mut­ter ist

Das Kind ein­er Frau, die nicht mit einem Mann ver­heiratet ist, gilt als ehe­lich­es Kind dieser Frau.

§ 1547 Unver­heiratete Eltern

Ein Kind unver­heirateter Eltern wird durch eine spätere Heirat der Eltern, eine auf Antrag des Vaters erfol­gte Ein­tra­gung in die Ehe oder durch Gericht­surteil ehelich.

§ 1548 Legit­i­ma­tion durch den unver­heirateten Vater

Wird die Legit­i­ma­tion vom Vater beantragt, müssen Kind und Mut­ter dem Antrag­steller ihre Zus­tim­mung erteilen.

Falls das Kind und die Mut­ter nicht vor dem Standes­beamten erscheinen, um ihre Zus­tim­mung zu erteilen, benachrichtigt der Standes­beamte das Kind und die Mut­ter über den Antrag des Vaters auf Reg­istrierung. Wenn das Kind oder die Mut­ter inner­halb von sechzig Tagen nach Annahme der Benachrich­ti­gung durch das Kind oder die Mut­ter keine Ein­wände erhebt oder ihre Zus­tim­mung nicht erteilt, wird davon aus­ge­gan­gen, dass das Kind oder die Mut­ter ihre Zus­tim­mung nicht erteilt. Die Frist ver­längert sich auf ein­hun­der­tachtzig Tage, falls sich das Kind oder die Mut­ter außer­halb Thai­lands aufge­hal­ten hat.

Falls das Kind oder die Mut­ter Ein­wände erhebt, dass der Antrag­steller nicht der Vater sei oder seine Ein­willi­gung nicht gebe oder nicht in der Lage sei, diese zu geben, muss die Ein­tra­gung zur Legit­i­ma­tion durch ein Urteil des Gerichts erfolgen.

Nach­dem das Gericht ein Urteil über die Ein­tra­gung der Legit­i­ma­tion verkün­det hat und das Urteil dem Standes­beamten zur Ein­tra­gung vorgelegt wurde, nimmt der Standes­beamte die Ein­tra­gung vor.

§ 1549 Zustel­lung des gerichtlichen Legitimationsantrags

Wenn der Standes­beamte das Kind und die Mut­ter über den Legit­i­ma­tion­santrag gemäß Abschnitt 1548 benachrichtigt hat, kann das Kind oder die Mut­ter, unab­hängig davon, ob das Kind und die Mut­ter dem Antrag gemäß Abschnitt 1548 wider­sprechen oder nicht, inner­halb ein­er Frist von höch­stens neun­zig Tagen nach Ein­gang der Benachrich­ti­gung beim Kind oder bei der Mut­ter den Standes­beamten benachrichti­gen, damit dieser einen Ein­trag macht, dass der Antrag­steller keine geeignete Per­son ist, um die elter­liche Gewalt ganz oder teil­weise auszuüben.

Auch wenn die Legit­i­ma­tion­sreg­istrierung gemäß Abschnitt 1548 erfol­gt ist, kann der Vater des Kindes, wenn eine Benachrich­ti­gung des Kindes und der Mut­ter gemäß Absatz 1 erfol­gt ist, die vom Kind oder der Mut­ter angezeigte elter­liche Gewalt wed­er teil­weise noch voll­ständig ausüben, bis das Gericht ein Urteil verkün­det, wonach der Vater des Kindes die elter­liche Gewalt teil­weise oder voll­ständig ausüben darf, oder seit der Benachrich­ti­gung des Standes­beamten durch das Kind oder die Mut­ter über die Ungeeignetheit der Partei des Antrag­stellers der Legit­i­ma­tion­sreg­istrierung, einen Teil der gesamten elter­lichen Gewalt auszuüben, neun­zig Tage ver­gan­gen sind.

Wenn das Gericht fest­stellt, dass der Antrag­steller für die Legit­i­ma­tion­sein­tra­gung nicht die geeignete Per­son ist, die elter­liche Gewalt ganz oder teil­weise auszuüben oder die Vor­mund­schaft zu übernehmen.

§ 1550. (Aufge­hoben)

§ 1551 Ein­spruch gegen den Legitimationsantrag

Im Falle eines Ein­spruchs gegen den Antrag­steller der Legit­i­ma­tion­sein­tra­gung, weil er nicht der Vater des Kindes ist, und wenn der Antrag­steller der Legit­i­ma­tion­sein­tra­gung beim Gericht Klage auf Fest­stel­lung erhoben hat, dass er der Vater des Kindes ist. Das Kind oder die Mut­ter kön­nen im sel­ben Fall beim Gericht eine Entschei­dung beantra­gen, wonach der Antrag­steller der Legit­i­ma­tion­sein­tra­gung nicht die geeignete Per­son ist, einen Teil oder die gesamte elter­liche Gewalt auszuüben, auch wenn er der wirk­liche Vater des Kindes ist. In einem solchen Fall gel­ten die Bes­tim­mungen des Absatzes 3 von § 1599 entsprechend .

§ 1552. Wenn nicht Mut­ter, kann das Gericht einen Vor­mund bestellen

Falls das Kind keine Mut­ter hat oder eine Mut­ter hat, dieser aber die elter­liche Gewalt teil­weise oder ganz ent­zo­gen wurde und die andere Per­son vom Gericht vor der Ein­tra­gung der Legit­i­ma­tion teil­weise oder ganz zum Vor­mund ernan­nt wurde.

Der Vater, der die Ein­tra­gung der Legit­i­ma­tion ver­an­lasst, kann, wenn er der Mei­n­ung ist, dass er zum Wohle des Kindes die elter­liche Gewalt teil­weise oder ganz ausüben sollte, beim Gericht einen Beschluss beantra­gen, der die Entziehung eines Teils oder der gesamten Vor­mund­schaft vom Vor­mund bewirkt. Nach Ansicht des Gerichts sollte er die elter­liche Gewalt ausüben, um dem Kind mehr Glück und Nutzen zu brin­gen. Das Gericht kann einen Beschluss erlassen, der die Entziehung eines Teils oder der gesamten Vor­mund­schaft vom Vor­mund bewirkt und den Vater zur Per­son macht, die die elter­liche Gewalt ausübt.

§ 1553. (Aufge­hoben)

§ 1554. Inner­halb von 3 Monat­en kann die Aufhe­bung der Legit­i­ma­tion beantragt werden

Jede inter­essierte Per­son kann inner­halb von drei Monat­en nach Ken­nt­niser­lan­gung der Ein­tra­gung der Legit­i­ma­tion beim Gericht die Löschung der Ein­tra­gung beantra­gen, mit der Begrün­dung, dass die Per­son, auf deren Ver­an­las­sung die Legit­i­ma­tion einge­tra­gen wurde, nicht der Vater des Kindes ist. In jedem Fall kann eine solche Klage nach Ablauf von zehn Jahren seit dem Datum der Ein­tra­gung nicht mehr erhoben werden.

Artikel 1555. Eine Legit­i­ma­tion­sklage kann nur in fol­gen­den Fällen erhoben werden:

  1. Wenn es zu ein­er Verge­wal­ti­gung, Ent­führung oder ille­galen Gefan­gen­hal­tung der Mut­ter während des Zeitraums kommt, in dem die Empfäng­nis hätte stat­tfind­en können;
  2. Wenn es während des Zeitraums, in dem die Empfäng­nis hätte stat­tfind­en kön­nen, zu ein­er Flucht oder Ver­führung der Mut­ter gekom­men ist;
  3. Wenn ein vom Vater stam­mendes Doku­ment vor­liegt, in dem das Kind als sein eigenes anerkan­nt wird;
  4. Wenn aus dem Geburten­reg­is­ter her­vorge­ht, dass das Kind ein Sohn oder eine Tochter des Mannes ist, der die Geburt angezeigt hat, oder wenn die Anzeige mit Wis­sen des Mannes erfolgte;
  5. Wenn Vater und Mut­ter während des Zeitraums, in dem die Empfäng­nis hätte stat­tfind­en kön­nen, ein offenes Zusam­men­leben hatten;
  6. Wenn der Vater während des Zeitraums, in dem die Empfäng­nis hätte stat­tfind­en kön­nen, Geschlechtsverkehr mit der Mut­ter hat­te und Grund zu der Annahme beste­ht, dass er oder sie nicht das Kind eines anderen Mannes ist;
  7. Wenn ein dauer­hafter gemein­samer Ruf beste­ht, ein ehe­lich­es Kind zu sein. Der Sta­tus, der sich aus dem dauer­haft gemein­samen Ruf ergibt, ein ehe­lich­es Kind zu sein, wird durch Tat­sachen begrün­det, die die Beziehung zwis­chen Vater und Kind bele­gen. Dies wird durch die Verbindung des Kindes mit der Fam­i­lie belegt, zu der es zu gehören behauptet, wie etwa die Tat­sache, dass der Vater für die Aus­bil­dung oder den Unter­halt des Kindes gesorgt hat oder dass er dem Kind ges­tat­tet hat, seinen Fam­i­li­en­na­men zu ver­wen­den, oder andere Tatsachen.

Wird bei dem Mann die Vater­schaft­sun­fähigkeit fest­gestellt, wird der Fall in jedem Fall abgewiesen.

§ 1556. Klage auf Legit­i­ma­tion durch einen Vertreter des Kindes unter 15 Jahren

Die Legit­i­ma­tion­sklage kann vom geset­zlichen Vertreter des Kindes ein­gere­icht wer­den, wenn das Kind min­der­jährig ist und das fün­fzehnte Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det hat. Falls es keinen geset­zlichen Vertreter gibt oder der geset­zliche Vertreter seine Pflicht­en nicht erfüllen kann, kann ein enger Ver­wandter oder der Staat­san­walt beim Gericht die Ernen­nung eines Prozessvertreters beantra­gen, der die Klage im Namen des Kindes einreicht.

Ab Vol­len­dung des fün­fzehn­ten Leben­s­jahres muss das Kind die Klage selb­st erheben und bedarf nicht mehr der Zus­tim­mung eines geset­zlichen Vertreters.

Nach Erre­ichen der Rechts­fähigkeit muss die Klage inner­halb eines Jahres ab dem Tag der Rechts­fähigkeit ein­gere­icht werden .

Falls das Kind während der Zeit, in der es das Recht hat, eine Legit­i­ma­tion­sklage zu erheben, ver­stor­ben ist, kann sein Abkömm­ling eine Legit­i­ma­tion­sklage erheben. Falls der Abkömm­ling den Grund der Legit­i­ma­tion­sklage vor dem Tod des Kindes ken­nt, muss er die Klage inner­halb eines Jahres nach dem Tod des Kindes erheben, falls der Grund der Legit­i­ma­tion­sklage dem Abkömm­ling erst nach dem Tod des Kindes bekan­nt wird. Die Klage muss jedoch inner­halb eines Jahres ab dem Tag erhoben wer­den, an dem ihm der besagte Grund bekan­nt wurde; voraus­ge­set­zt, dass sie nicht mehr erhoben wer­den kann, wenn zehn Jahre seit dem Tod des Kindes ver­gan­gen sind.

Die Bes­tim­mungen des ersten und zweit­en Absatzes gel­ten für die Legit­i­ma­tion­sklage des min­der­jähri­gen Abkömm­lings entsprechend .

Artikel 1557. Die Legit­i­ma­tion nach Artikel 1547 wird wirksam:

  1. Ab dem Tag der Eheschließung im Falle ein­er späteren Eheschließung der Eltern;
  2. Ab dem Tag der Reg­istrierung, wenn die Legit­i­ma­tion­sreg­istrierung vom Vater vorgenom­men wird;
  3. Im Falle ein­er Legit­i­ma­tion durch das Gericht ab dem Tag der Verkün­dung des recht­skräfti­gen Urteils, sofern es zum Nachteil der Rechte gut­gläu­biger Drit­ter errichtet wer­den kann, es sei denn, es wurde gemäß dem Urteil eingetragen.

Artikel 1558. Legit­i­ma­tion des Verstorbenen

Wenn die Klage auf Legit­i­ma­tion des Ver­stor­be­nen inner­halb der Ver­jährungs­frist für den Erbanspruch ein­gere­icht wurde, hat das Gericht, wenn es das Kind für ehe­lich erk­lärt, Anspruch auf die Erb­schaft als geset­zlich­er Erbe. Im Falle ein­er Aufteilung des Nach­lass­es gel­ten die Bes­tim­mungen dieses Geset­zes über ungerecht­fer­tigte Bere­icherung entsprechend .

Artikel 1559. Die Legit­i­ma­tion kann nach der Reg­istrierung nicht wider­rufen werden

Nach erfol­gter Ein­tra­gung der Legit­i­ma­tion ist ein Wider­ruf nicht mehr möglich.

§ 1560. Das Kind aus der Ehe ist ehelich

Das während der Ehe geborene Kind gilt als ehe­lich, auch wenn die Ehe später annul­liert wird.

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Am 14. Feb­ru­ar 2025 besuchte ich das Chaeng Wat­tana Gov­ern­ment Com­plex in Bangkok, um die Ver­längerung meines Ruh­e­s­tandsvi­sums zu beantra­gen. Der Prozess war ins­ge­samt rei­bungs­los, aber es gab einige  ...
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Reisen und Sehenswürdigkeiten

90 tage visumfreiheit expats schlagen alarm das sind die gruende 90-Tage-Visumfreiheit? Expats schlagen Alarm - Das sind die Gründe
Die Angst vor dem Masse­nansturmWährend Viet­nam über eine Ausweitung der visum­freien Ein­reise auf 90 Tage für bes­timmte Län­der nach­denkt, schla­gen langjährige Auswan­der­er in Thai­land Alarm. Viele von i ...
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Pattayas klima lockt Pattayas Klima lockt
Pat­taya: Thai­lands son­nige Zuflucht in stür­mis­chen Zeit­en­Während andere Regio­nen Thai­lands mit Unwet­tern kämpfen, bleibt Pat­taya das per­fek­te Reiseziel für alle, die Sonne, Strand und entspan­nte Tage  ...
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Genialer trick so machst du aus 3 urlaubstagen 10 freie tage Genialer Trick! So machst du aus 3 Urlaubstagen 10 freie Tage
Der Mai wird dein Lieblingsmonat! Wer clever plant, kann aus weni­gen Urlaub­sta­gen eine 10-tägige Trau­mauszeit machen. Hier kommt der ulti­ma­tive Guide für deine per­fek­te Mai-Flucht! Pri­vatwirtschaft: H ...
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Bahnhofsviertel wird kult Ausflugstipp: Bahnhofsviertel wird Kult!
Hua Lam­phong Revival: Bangkoks Kult-Bahn­hof wird zum Hip­ster-Hotspot Bangkok — Hua Lam­phong ist zurück! Während der his­torische Bahn­hof offiziell vom Krung Thep Aphi­wat Cen­tral Ter­mi­nal abgelöst wurde ...
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Traumurlaub ade warum thailand seine touristen vergrault Traumurlaub ade: Warum Thailand seine Touristen vergrault
Thai­land, das Paradies für Son­nenan­beter und Spar­füchse, ste­ht vor ein­er Krise! Tausende Urlauber wen­den sich ent­täuscht ab. Fast 2. 000 Kom­mentare auf einen Social-Media-Post der Bangkok Post Learning ...
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Pattaya ohne freundin klar Pattaya ohne Freundin? Klar!
Pat­taya: Brauchst du wirk­lich eine Thai-Fre­undin? Glitzernde Nächte, Sonne, Strand und Aben­teuer: Pat­taya lockt Mil­lio­nen Touris­ten in Thai­lands Par­ty-Hochburg. Doch eine Frage treibt viele Neuankömml ...
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Geschichte über Land, Leute, Religionen

Eine ausgelassene reise durch thailands kuriositaeten das musst du wissen Eine ausgelassene Reise durch Thailands Kuriositäten - Das musst Du wissen
Willkom­men in Thai­land — dem Land, wo ein Lächeln mehr Bedeu­tun­gen hat als ein Wörter­buch, wo Plas­tik­beu­tel mit heißer Suppe zum All­t­ag gehören und wo du bess­er nicht ohne Unter­wäsche das Haus verläss ...
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Brn dementiert morde doch wer terrorisiert den deep south Tote Zivilisten – und niemand bekennt sich
Mord an Zivilis­ten­Doch die Täter sind unbekan­nt Die drei südthailändis­chen Prov­inzen Pat­tani, Narathi­wat und Yala erleben eine neue Welle der Gewalt. Bei jüng­sten Angrif­f­en wur­den unbe­waffnete Zivilis ...
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Thailands illegale prostitution die unverhuellte wahrheit Thailands illegale Prostitution: Die unverhüllte Wahrheit
In den grellen Straßen von Bangkok, Pat­taya und Phuket flack­ern die Neon­lichter, doch hin­ter der Fas­sade lauert ein düsteres Geschäft: Pros­ti­tu­tion. Obwohl sie seit den 1960er Jahren ver­boten ist, ist ...
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Zwischen und kult die legende bernard trink Zwischen Skandal und Kult: Die Legende Bernard Trink
Bernard Trink: Der Mann, der Bangkoks Nachtleben zur Leg­ende mach­teEs gibt Fig­uren, die wer­den mit ein­er Stadt untrennbar ver­bun­den — und Bernard Trink war zweifel­los eine davon. Der schar­fzüngige Ame ...
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Diese thai woerter sind eigentlich franzoesisch video Diese Thai-Wörter sind eigentlich Französisch (Video)
Franzö­sisch im Thai: Wie Frankre­ich die Sprache Thai­lands prägte Wer Thai­land besucht, merkt schnell: Die thailändis­che Sprache ist voller Über­raschun­gen. Zwis­chen Sawas­dee” und Khop Khun” verstecke ...
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Von heilig zu nutzlos die bizarre geschichte der weissen elefanten Von heilig zu nutzlos: Die bizarre Geschichte der weißen Elefanten
Heute ste­ht der Begriff weißer Ele­fant“ für etwas Kost­spieliges, das mehr Ärg­er als Nutzen bringt. Doch die wahre Geschichte dahin­ter ist viel faszinieren­der: Sie führt uns ins alte Thai­land, wo weiß ...
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Panorama

Visum / Papierkram

Visum hammer versteckte meldepflicht enthuellt was du nicht wusstest Visum-Hammer: Versteckte Meldepflicht enthüllt - Was Du nicht wusstest
Träumst du von einem Leben unter Pal­men in Thai­land? Sonne, Strand und Frei­heit — doch halt! Für Inhab­er eines Langzeitvi­sums lauert eine bürokratis­che Falle, die viele Expats kalt erwis­cht. Alle 90 T ...
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Thailand visa erfahrungen aus sadao Thailand-Visa: Erfahrungen aus Sadao
Die Reise zur Ein­wan­derungs­be­hörde in Sadao begann gestern früh am Mor­gen. Die Stadt, ein geschäftiger Gren­züber­gang zwis­chen Thai­land und Malaysia, ist bekan­nt für ihre stren­gen, aber meist gut organ ...
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Illegale visa auslaender zahlen die zeche Illegale Visa: Ausländer zahlen die Zeche!
Ein Skan­dal erschüt­tert das Paradies! In Thai­land nutzen skru­pel­lose Visa-Mak­ler“ die Träume von Aus­län­dern aus, um sie mit gefälscht­en Visa-Doku­menten abzu­zock­en. Beson­ders in Touris­ten-Hotspots wie ...
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Thailand einreise schock fuer urlauber am flughafen Thailand-Einreise: Schock für Urlauber am Flughafen
Urlauber, die nach Thai­land fliegen, ste­hen vor neuen Her­aus­forderun­gen! Am Flughafen Don Mueang (DMK) in Bangkok bericht­en Reisende von stren­gen Kon­trollen, die selb­st erfahrene Thai­land-Fans ins Sch ...
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Neue thailand regeln einreise wird knifflig Neue Thailand-Regeln: Einreise wird knifflig
2025 wird die Ein­reise ins Paradies zur Her­aus­forderung! Neue Regelun­gen an den Gren­zen sor­gen für Aufre­gung und Ver­wirrung. Was müssen Reisende wis­sen, um nicht abgewiesen zu wer­den? Wir haben die br ...
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Vorteile und anforderungen der grundbucheintragung fuer auslaender Vorteile und Anforderungen der Grundbucheintragung für Ausländer
Die Ein­tra­gung in das thailändis­che Grund­buch bietet für Aus­län­der zahlre­iche Vorteile und ist vor allem für jene rel­e­vant, die ihren Aufen­thalt in Thai­land langfristig absich­ern möcht­en. Das Gelbe Bu ...
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Wichtige Informationen

Pattaya sicherheits sensation oder kriminalitaets hotspot Pattaya: Sicherheits-Sensation oder Kriminalitäts-Hotspot?
Pat­taya, Thai­lands Par­ty-Hochburg, hat es geschafft: Platz 9 der sich­er­sten Städte Südostasiens laut Num­beo 2025! Mit einem Sicher­heitsin­dex von 53,9 über­holt die Küsten­stadt viele Konkur­renten. Die Da ...
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Pattaya warnt touristen goldketten locken diebe an Pattaya warnt Touristen: Goldketten locken Diebe an
Motor­rad-Diebe im AnmarschGold­ket­ten im Visier­Pat­taya, die quirlige Par­tys­tadt an Thai­lands Küste, lockt jedes Jahr Mil­lio­nen von Urlaubern an — doch jet­zt schlägt die Polizei Alarm! Immer wieder werd ...
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So sparen expats steuern in thailand So sparen Expats Steuern in Thailand
Thai­land — das Paradies für Expats! Sonne, Strand und gün­stiges Leben lock­en jedes Jahr Tausende in das Kön­i­gre­ich. Doch Vor­sicht: Die thailändis­che Steuer­be­hörde schläft nicht! Für Expa­tri­ates kann d ...
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Hupen in pattaya lebensgefahr Hupen in Pattaya? Lebensgefahr!
Vor­sicht Hupen! Aus­län­der lösen in Thai­land Straßen-Krawalle aus In Europa ist ein kurzes Hupen höch­stens unhöflich. In Pat­taya kann es lebens­ge­fährlich wer­den. Die thailändis­che Küsten­stadt, bekannt  ...
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Bangkoks haustier gesetz das aendert sich 2025 Bangkoks Haustier-Gesetz: Das ändert sich 2025
Keine Zwangsab­gabe: Bestandss­chutz für beste­hende Haustiere Die bangkok­weite Verord­nung zur Tier­hal­tung sorgt seit ihrer Ankündi­gung für Aufre­gung — doch die Stadtver­wal­tung gibt nun Ent­war­nung. Niem ...
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Thailands bordstein geheimnis video Thailands Farb-Code: Wo du parken darfst - Und wo nicht! (Video)
Rot, Gelb, Schwarz-Weiß — in Thai­land entschei­det die Farbe des Bor­d­steins, ob du prob­lem­los parkst oder mit einem Bußgeld rech­nen musst! Wer falsch ste­ht, riskiert nicht nur Strafen, son­dern auch Abs ...
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