Erfol­gre­ich zur thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft: Antworten auf Ihre häu­fig­sten Fragen!

Erfolgreich zur thailändischen Staatsbürgerschaft: Antworten auf Ihre häufigsten Fragen!

Die Erlan­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft kann kom­pliziert sein. Unser Leit­faden räumt mit der Ver­wirrung auf und bietet einen klaren Leit­faden von der ersten Berech­ti­gung bis zur endgülti­gen Bewerbung.

Informieren Sie sich über die ver­schiede­nen Wege, ein­schließlich Heirat und Ein­bürgerung, und die entschei­den­den Schritte, um Ihr Ziel, thailändis­ch­er Staats­bürg­er zu wer­den, zu erreichen.

Wichtige Erken­nt­nisse

Die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft bietet bedeu­tende Vorteile wie das Recht, Eigen­tum zu besitzen, prob­lem­los inner­halb Südostasiens zu reisen und die Befreiung von der Notwendigkeit ein­er Visumsverlängerung.

Voraus­set­zung für die Berech­ti­gung ist ein sauberes Strafreg­is­ter, finanzielle Sta­bil­ität, Ken­nt­nisse der thailändis­chen Sprache und eine Daueraufenthaltsgenehmigung

Für die Ein­bürgerung müssen die Antrag­steller min­destens 50 Punk­te auf ein­er Skala erre­ichen, die Fak­toren wie Bil­dung, Einkom­men, Sprachken­nt­nisse und Ken­nt­nisse über Thai­land berücksichtigt.

Um diese Voraus­set­zung zu erfüllen, ste­hen ver­schiedene Strate­gien zur Verfügung

Der Erwerb der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft durch Heirat, ins­beson­dere für diejeni­gen, die mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet sind, ist ein vere­in­facht­es Ver­fahren mit unter­schiedlichen Kri­te­rien für diejeni­gen, die mit ein­er thailändis­chen Frau ver­heiratet sind, bzw. für diejeni­gen, die mit einem thailändis­chen Mann ver­heiratet sind.

Zudem ist ein Nach­weis der finanziellen Sta­bil­ität erforderlich

Die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft ver­ste­hen: Wichtige Vorteile und Voraussetzungen

Vorteile der thailändis­chen Staatsbürgerschaft

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen Eigen­tum auf Thai­lands flo­ri­eren­dem Immo­bilien­markt oder haben die Frei­heit, ohne Genehmi­gun­gen und Ein­schränkun­gen zu arbeiten.

Die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft eröffnet Ihnen eine Fülle von Möglichkeit­en. Sie erhal­ten beispiel­sweise das Priv­i­leg, mehr als 49 % der Aktien eines thailändis­chen Unternehmens zu besitzen.

Dies erweit­ert nicht nur Ihre Geschäftsmöglichkeit­en, son­dern bietet Ihnen auch Zugang zu Finanz­di­en­stleis­tun­gen wie Hypotheken und Geschäftskrediten.

Die Vorteile ein­er thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft sind vielfältig.

Einige dieser Vorteile sind:

  • Aus­nah­men von der Visumsverlängerung
  • Für die Aus­reise und Wiedere­in­reise ist keine Wiedere­in­reisegenehmi­gung erforderlich.
  • Prob­lem­los­es Reisen inner­halb des südostasi­atis­chen Blocks dank visum­freier Reiseprivilegien

Weit­ere Vorteile der thailändis­chen Staatsbürgerschaft

Ein­er der attrak­tivsten Vorteile der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft ist das Priv­i­leg, ohne Visum in südostasi­atis­che Län­der wie Laos, Kam­bod­scha, Myan­mar und Viet­nam reisen zu können.

Diese Reise­frei­heit kann von entschei­den­der Bedeu­tung sein, ins­beson­dere wenn Sie häu­fig geschäftlich oder pri­vat in diese Region reisen. Darüber hin­aus müssen thailändis­che Staats­bürg­er ihre Visa nicht ver­längern, was regelmäßige Reisen von und nach Thai­land zu einem Kinder­spiel macht.

Das Recht, ohne Arbeit­ser­laub­nis zu arbeit­en, ist ein weit­er­er wichtiger Vorteil der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft. Dies bietet größere beru­fliche Flex­i­bil­ität und eröffnet eine Fülle von Beschäftigungsmöglichkeiten.

Darüber hin­aus kön­nen Sie mit der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft uneingeschränkt Eigen­tum besitzen und umge­hen so die Beschränkun­gen, die nor­maler­weise für aus­ländis­ches Eigen­tum im Land gelten.

All­ge­meine Teilnahmekriterien

Wie bei der Erlan­gung der Staats­bürg­er­schaft in jedem Land gibt es auch für die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft bes­timmte Voraussetzungen.

Im All­ge­meinen müssen Antrag­steller min­destens fünf Jahre lang einen unbe­fris­teten Aufen­thaltssta­tus in Thai­land haben.

Bes­timmte Antrag­steller kön­nen jedoch bere­its nach drei Jahren berechtigt sein, wenn sie:

  • sind Ehep­art­ner oder Kinder eines thailändis­chen Staatsbürgers
  • sind Ehemän­ner thailändis­ch­er Frauen
  • waren ehe­ma­lige Staatsbürger
  • haben einen bedeu­ten­den Beitrag zu Thai­land geleistet.

Sprachken­nt­nisse sind eine weit­ere wichtige Voraussetzung

Bewer­ber soll­ten Thai sprechen, lesen und schreiben kön­nen und über ein Grund­ver­ständ­nis der thailändis­chen Staats­bürg­erkunde und Kul­tur verfügen.

Neben diesen Anforderun­gen müssen Bewer­ber auch ein sauberes Strafreg­is­ter vor­weisen und ein gutes Ver­hal­ten an den Tag legen.

Finanzielle Sta­bil­ität und eine gültige Arbeit­ser­laub­nis wer­den bei der Beantra­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft eben­falls berücksichtigt.

Schließlich ist die Reg­istrierung bei einem Yel­low Tabi­en Baan (Haus­reg­istrierung) in Thai­land ein entschei­den­der Teil der Doku­ment Anforderun­gen für den Erwerb der thailändis­chen Staatsbürgerschaft.

Thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Ein­bürgerung: Das Punktesystem

Thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Einbürgerung

Wenn Sie die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Ein­bürgerung erlan­gen möcht­en, ist der Prozess etwas kom­pliziert­er. Die thailändis­che Regierung ver­wen­det ein Punk­tesys­tem, um die Ein­bürgerungs­berech­ti­gung zu beurteilen.

Dabei wer­den Punk­te auf der Grund­lage bes­timmter Fak­toren wie Bil­dung, Einkom­men und Sprachken­nt­nisse vergeben.

Der Bil­dungs­grad trägt wesentlich zum Punk­tesys­tem bei, wobei ein Dok­tor­ti­tel max­i­mal 15 Punk­te einbringt.

Ihr Einkom­men während des Bewer­bungs­jahres kann bis zu 25 Punk­te ein­brin­gen, während ein langfristiger Aufen­thalt in Thai­land bis zu 20 Punk­te ein­brin­gen kann.

Thailändis­che Sprachken­nt­nisse kön­nen bis zu 15 Punk­te ein­brin­gen, während ein hohes Ergeb­nis bei einem Thai­land-Wis­sensquiz bis zu 10 Punk­te ein­brin­gen kann.

Sog­ar Ihr Alter spielt beim Punk­tesys­tem eine Rolle, wobei Bewer­ber im Alter von 40 bis 50 Jahren max­i­mal 10 Punk­te erhal­ten können.

Um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Ein­bürgerung zu beantra­gen, müssen min­destens 50 Punk­te erre­icht wer­den. Das klingt vielle­icht schwierig, oder? Lassen Sie uns das in den fol­gen­den Abschnit­ten genauer analysieren.

Fak­toren, die Ihr Ergeb­nis beeinflussen

Ihre Bil­dungsab­schlüsse bee­in­flussen maßge­blich die Punk­tev­er­gabe für die thailändis­che Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie beispiel­sweise einen Dok­tor­ti­tel haben, kön­nen Sie bis zu 15 Punk­te erhalten.

Ihr monatlich­es Einkom­men im Jahr Ihrer Bewer­bung um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft spielt eben­falls eine wichtige Rolle. Höhere Einkün­fte tra­gen bis zu 25 Punk­te zu Ihrer Gesamt­punk­tzahl bei.

Auch die Dauer Ihres Aufen­thalts in Thai­land bee­in­flusst Ihre Punk­tzahl. Wenn Sie seit über 10 Jahren eine Aufen­thalts­bescheini­gung oder eine Aus­län­der­reg­istrierungs­bescheini­gung besitzen, kön­nen Sie bis zu 20 Punk­te erhalten.

Ihre Ken­nt­nisse der thailändis­chen Sprache wer­den eben­falls bew­ertet. Kon­ver­sa­tion­sthai kann Ihnen 8 Punk­te ein­brin­gen, während Sie für umfassende Lese- und Schreibken­nt­nisse 15 Punk­te erhalten.

Schließlich kann Ihr Alter bis zu 10 Punk­te zu Ihrem Staats­bürg­er­schaft­spunk­te­s­tand beitra­gen, ins­beson­dere wenn Sie in die Alters­gruppe 40 – 50 fall­en.

Erre­ichen der Mindestpunktzahlanforderung

Um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Ein­bürgerung zu erhal­ten, müssen Sie min­destens 50 von 100 Punk­ten erreichen.

Diese Punk­te wer­den in ver­schiede­nen Kat­e­gorien vergeben, wie zum Beispiel:

  • Qual­i­fika­tio­nen
  • Beruf
  • Wohn­sitz
  • Sprachken­nt­nisse
  • Ken­nt­nisse über Thailand

Es gibt mehrere Strate­gien, mit denen Sie die Min­dest­punk­tzahl erre­ichen können.

Sie kön­nen Ihre einkom­mens­ab­hängi­gen Punk­te beispiel­sweise fol­gen­der­maßen maximieren:

  • Über­prüfen Sie Ihr aktuelles monatlich­es Einkom­men und nicht Ihre bish­eri­gen Steuererklärungen
  • Verbesserung Ihrer Thai-Sprachken­nt­nisse, ein­schließlich Ihrer Fähigkeit, die Nation­al- und Königshymne zu singen
  • Täti­gen Sie strate­gis­che wohltätige Spenden mit ein­er His­to­rie von min­destens fün­f­tausend Baht pro Jahr
  • Vor­bere­itung auf das Quiz der Spezialein­heit der Polizei zu Thai-Kenntnissen

Mit diesen Strate­gien kön­nen Sie Ihre Gesamt­punk­tzahl für Ihre Sprachken­nt­nisse und Ihr Wis­sen über Thai­land erhöhen und sich pos­i­tiv auf die Bew­er­tung Ihrer Bewer­bung auswirken.

Thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Heirat: Schnellerer und ein­facher­er Prozess

Wenn Sie mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet sind, haben Sie Glück! Der Erwerb der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft durch Heirat vere­in­facht und beschle­u­nigt den Einbürgerungsprozess.

Im Gegen­satz zu anderen Antrag­stellern benöti­gen Sie keine unbe­fris­tete Aufen­thalt­ser­laub­nis, was den Prozess vereinfacht.

Auf­grund der hohen Anzahl von Anträ­gen aus dieser Gruppe wird angenom­men, dass das Ver­fahren für Aus­län­der mit thailändis­chen Ehe­frauen ein­fach­er ist.

Es ist jedoch wichtig zu beacht­en, dass es für Aus­län­der mit thailändis­chen Ehep­art­nern einen deut­lichen Unter­schied im thailändis­chen Ein­bürgerungsver­fahren gibt.

Wer mit ein­er thailändis­chen Frau ver­heiratet ist, unter­liegt einem Punk­tesys­tem, während dies für Aus­län­der mit einem thailändis­chen Ehe­mann nicht gilt.

Voraus­set­zun­gen für die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Heirat

Um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Heirat zu erlan­gen, ist es ver­ständlicher­weise Voraus­set­zung, mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet zu sein.

Darüber hin­aus müssen Sie sui juris wer­den, was bedeutet, dass Sie nach thailändis­chem Recht und dem Recht Ihres Heimat­landes rechtlich befugt sind, Ihre eige­nen Angele­gen­heit­en zu regeln.

Sie müssen außer­dem drei Jahre unun­ter­brochen in Thai­land gelebt haben und ein gültiges Nichtein­wan­derungsvi­sum ver­längert haben.

Außer­dem ist eine drei­jährige unun­ter­broch­ene Arbeit­ser­laub­nis eines thailändis­chen Arbeit­ge­bers erforderlich.

Aus­ländis­che Män­ner, die mit thailändis­chen Staats­bürg­ern ver­heiratet sind, sind jedoch von der üblichen Aufen­thalt­spflicht und den thailändis­chen Sprachken­nt­nis­sen, die zum Sin­gen der thailändis­chen Nation­al­hymne erforder­lich sind, ausgenommen.

Und schließlich ist zum Nach­weis der finanziellen Sta­bil­ität ein Min­desteinkom­men von 40.000 Baht pro Monat erforder­lich, auf das drei Jahre lang Steuern gezahlt wer­den müssen.

Unter­schiede zwis­chen der Heirat mit einem thailändis­chen Ehe­mann und ein­er thailändis­chen Ehefrau

Das thailändis­che Recht macht einen wesentlichen Unter­schied zwis­chen einem Aus­län­der mit ein­er thailändis­chen Frau und einem Aus­län­der mit einem thailändis­chen Ehe­mann, wenn es um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Heirat geht.

Diese Unter­schei­dung ist für Per­so­n­en, die den Ein­bürgerung­sprozess durch­laufen, wichtig.

Für Antrag­steller, die mit ein­er thailändis­chen Frau ver­heiratet sind, ist das thailändis­che Punk­tesys­tem für die Staats­bürg­er­schaft Teil des Einbürgerungsprozesses.

Im Gegen­satz dazu müssen diejeni­gen, die mit einem thailändis­chen Ehe­mann ver­heiratet sind, dieses Punk­tesys­tem nicht durchlaufen.

Diese Unter­schei­dung bedeutet, dass der Prozess der Erlan­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft für diejeni­gen, die mit einem thailändis­chen Ehe­mann ver­heiratet sind, im All­ge­meinen als ein­fach­er gilt als für diejeni­gen, die mit ein­er thailändis­chen Ehe­frau ver­heiratet sind.

Aus­ländis­che Frauen, die mit einem thailändis­chen Ehe­mann ver­heiratet sind, soll­ten jedoch auf­grund unter­schiedlich­er Antragsver­fahren und Anforderun­gen spezielle Beratung einholen.

Thailändis­che Staats­bürg­er­schaft: Jus San­gui­nis und Jus Soli

Thailändis­ches Geburt­srecht als Staatsbürgerschaft

Die Entschei­dung, Kindern die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft zu ver­lei­hen, wird haupt­säch­lich von zwei Prinzip­i­en geleit­et: ius san­gui­nis (Recht des Blutes) und ius soli (Recht des Bodens).

Diese Prinzip­i­en beziehen sich auf das Recht auf Staats­bürg­er­schaft, wenn min­destens ein thailändis­ch­er Eltern­teil vorhan­den ist (ius san­gui­nis) oder in Thai­land geboren wurde (ius soli).

Der Prozess der Erlan­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft durch Geburt kann jedoch auf­grund von rechtlichen Unklarheit­en in Bezug auf den Ehe­s­tand der Eltern und die Aufen­thalt­ser­laub­nis kom­pliziert sein.

Jus San­gui­nis: Staats­bürg­er­schaft durch Abstammung

Kinder, die inner­halb oder außer­halb Thai­lands als Kinder mit min­destens einem thailändis­chen Eltern­teil geboren wer­den, gel­ten automa­tisch als thailändis­che Staats­bürg­er, unab­hängig vom Geburt­sort des Elternteils.

Wenn Sie ein im Aus­land geboren­er thailändis­ch­er Staats­bürg­er sind, müssen Sie zunächst die erforder­lichen Doku­mente, wie z.B. lokale Geburt­surkun­den und Heirat­surkun­den der Eltern, bei der königlich-thailändis­chen Botschaft im Geburt­s­land ein­re­ichen, um eine thailändis­che Geburt­surkunde zu erhalten.

Diese Per­so­n­en ver­fü­gen dann über zwei Geburt­surkun­den, eine lokale und eine thailändische

Wenn Sie die Staats­bürg­er­schaft auf­grund thailändis­ch­er Abstam­mung beantra­gen, müssen Sie unbe­d­ingt die Geburt­surkun­den der Kinder und alle Unter­la­gen zu Namen­sän­derun­gen vorlegen.

In Fällen, in denen die Staats­bürg­er­schaft durch Abstam­mung vom thailändis­chen Vater beantragt wird, kann die Regierung zur Unter­mauerung des Antrags DNA-Beweise sowie Ausweis­doku­mente verlangen.

Jus Soli: Staats­bürg­er­schaft basierend auf dem Geburtsort

Kinder, die in Thai­land geboren wer­den und deren Eltern bei­de seit min­destens fünf Jahren legale Dauer­aufen­thal­ter sind, haben von Geburt an Anspruch auf die thailändis­che Staatsbürgerschaft.

Es ist jedoch wichtig zu beacht­en, dass Kinder, die in Thai­land geboren wer­den und deren Eltern min­destens ein ille­galer Ein­wan­der­er sind, keinen Anspruch auf die Jus-soli-Staats­bürg­er­schaft haben.

Durch den thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft­santragsprozess navigieren

Eine Frau, die die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft beantragt

Auf den ersten Blick kann die Beantra­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft ein­schüchternd wirken. Wenn Sie den Prozess jedoch genau ken­nen, kön­nen Sie ihn erfol­gre­ich bewältigen.

Der Antragsprozess umfasst die Ein­re­ichung Ihrer Unter­la­gen bei ein­er speziellen Zweig­stelle des Polizeiprä­sid­i­ums an Ihrem Wohnort.

Die Antrags­ge­bühr beträgt 10.000 THB für Erwachsene.

Tre­f­fen mit der thailändis­chen Spezialein­heit zu Beginn sind nicht offiziell und dienen in der Regel als Ein­führungs­ge­spräche. Diese Tre­f­fen dienen dazu, die erforder­lichen Unter­la­gen anzufordern.

Nach­dem Ihre Unter­la­gen in Ord­nung sind, nehmen Sie an offiziellen Ter­mi­nen und weit­eren Inter­views teil, die beim Nation­al Intel­li­gence Agency oder in Regierungs­büros in der Nähe der BTS-Sta­tion Ari oder über Zoom durchge­führt werden.

Nach Ein­re­ichung bei der Son­der­abteilung wird Ihr Antrag zur Über­prü­fung an die Abteilung für Prov­inzver­wal­tung (DOPA) im Innen­min­is­teri­um weit­ergeleit­et. Dies dauert etwa 60 Tage. Während dieser Zeit kön­nen bei Unstim­migkeit­en zusät­zliche Unter­la­gen ange­fordert werden.

Die let­zte Phase umfasst ein formelles Inter­view, für das die fol­gen­den Doku­mente erforder­lich sind:

  • Iden­ti­fika­tion
  • Reisep­a­ss
  • Visum
  • Thailändis­che Zulassungsdokumente

Notwendi­ge Doku­mente zusammentragen

Bevor Sie mit dem Antragsver­fahren für die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft begin­nen, müssen Sie einige wichtige Doku­mente zusammenstellen.

Zu den wichtig­sten Doku­menten gehört eine thailändis­che Geburt­surkunde, die als wichtig­stes Doku­ment für die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft dient. Diese Geburt­surkunde kann zusam­men mit unter­stützen­den Doku­menten wie lokalen Geburt­surkun­den, Heirat­surkun­den der Eltern und Ausweis­doku­menten aus­gestellt werden.

Sie soll­ten außer­dem fünf Kopi­en Ihres Aus­län­der­buchs, Ihrer Aufen­thalts­bescheini­gung, Arbeit­ser­laub­nis, Haus­reg­istrierung, Ihres Reisep­a­ss­es und Ihrer Heirat­surkunde vor­bere­it­en. Vergessen Sie nicht, jede Seite mit aufgeze­ich­neten Infor­ma­tio­nen beizufügen.

Zusät­zliche Doku­mente wie Kör­per­schaftss­teuer­erk­lärun­gen (PND50), ein Arbeit­szeug­nis mit Gehalt­sangaben und ein Nach­weis über die Ein­re­ichung der Einkom­men­steuer­erk­lärung (PND 91) für die let­zten drei Jahre sowie ein Nach­weis über die Unternehmen­sreg­istrierung sind eben­falls erforderlich.

Senden Ihrer Bewerbung

Wenn Sie alle erforder­lichen Doku­mente haben, kön­nen Sie Ihren Antrag ein­re­ichen. Wenn Sie in Bangkok leben, soll­ten Sie Ihren Antrag bei der Spezial­abteilung der Polizei im Haup­tquarti­er der Nation­alpolizei in der Rama 1 Road einreichen.

Ein­wohn­er ander­er Prov­inzen als Bangkok soll­ten ihren Antrag bei ihrer örtlichen Abteilung der Spezial­abteilung in der Prov­inz ein­re­ichen, in der sie reg­istri­ert sind.

Wenn Sie außer­halb Thai­lands leben, kön­nen Sie die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft bei der thailändis­chen Botschaft oder dem königlich-thailändis­chen Kon­sulat in Ihrer Nähe beantragen.

Im Falle der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft durch Heirat müssen Anträge beim Depart­ment of Provin­cial Admin­is­tra­tion in Bangkok oder beim Prov­inzbüro ander­er Prov­inzen gestellt werden.

Dop­pelte Staats­bürg­er­schaft in Thai­land: Geset­ze und Vorschriften

Jet­zt ist es an der Zeit, über die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft in Thai­land zu sprechen. Sie ist in Thai­land seit der Änderung des thailändis­chen Staats­bürg­er­schafts­ge­set­zes im Jahr 1992 legal.

Grund­sät­zlich ist es Einzelper­so­n­en ges­tat­tet, in Thai­land die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft zu besitzen.

Es gibt jedoch bes­timmte Bedin­gun­gen, unter denen die thailändis­che Regierung die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft ein­schränken kann, beispiel­sweise bei einem Kind aus­ländis­ch­er Eltern, das in Thai­land geboren wurde.

Thailändis­ches Gesetz zur dop­pel­ten Staatsbürgerschaft

Im Laufe der Zeit wurde das thailändis­che Gesetz zur dop­pel­ten Staats­bürg­er­schaft mehrfach geän­dert. Das aktuelle Gesetz, das seit der Änderung des Staats­bürg­er­schafts­ge­set­zes im Jahr 1992 in Kraft ist, erlaubt die dop­pelte Staatsbürgerschaft.

Dies bedeutet, dass ein thailändis­ch­er Staats­bürg­er, der mit ein­er anderen Staats­bürg­er­schaft geboren wurde, ein einge­bürg­ert­er thailändis­ch­er Staats­bürg­er oder ein Thailän­der, der eine aus­ländis­che Staats­bürg­er­schaft erwirbt, grund­sät­zlich seine thailändis­che Staats­bürg­er­schaft behal­ten darf.

Es beste­ht jedoch die falsche Vorstel­lung, dass Kinder mit dop­pel­ter Staats­bürg­er­schaft sich im Alter von 20 Jahren für eine Staat­sange­hörigkeit entschei­den müssen. Dies beruht auf ver­al­teten Geset­zen; das aktuelle Gesetz ver­langt diese Wahl nicht und es gibt keine Strafe dafür, die thailändis­che Staat­sange­hörigkeit nicht aufzugeben.

Die thailändis­che Ver­fas­sung von 2017 bietet dop­pel­ten Staats­bürg­ern weit­eren Schutz. In Abschnitt 39 heißt es, dass der Entzug der thailändis­chen Staat­sange­hörigkeit von Per­so­n­en, die von Geburt an Thailän­der sind, ver­boten ist.

Poten­zielle Prob­leme mit der dop­pel­ten Staatsbürgerschaft

Obwohl das thailändis­che Gesetz die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft erlaubt, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass sich aus der dop­pel­ten Staats­bürg­er­schaft gewisse poten­zielle Kom­p­lika­tio­nen ergeben können.

So kann ein thailändis­ch­er Staats­bürg­er durch Geburt auf thailändis­chem Boden (ius soli) die Staats­bürg­er­schaft ver­lieren, wenn bes­timmte Bedin­gun­gen zutr­e­f­fen, wie z.B. ein Wohn­sitz im Aus­land, die sich von den Bedin­gun­gen für Per­so­n­en mit Staats­bürg­er­schaft durch Abstam­mung (ius san­gui­nis) unterscheiden.

Per­so­n­en mit dop­pel­ter Staat­sange­hörigkeit, darunter auch solche aus Thai­land, unter­liegen der Gerichts­barkeit und den Geset­zen sowohl Thai­lands als auch des anderen Lan­des. Dies kann gele­gentlich zu kom­plex­en Rechtssi­t­u­a­tio­nen oder Kon­flik­ten führen.

Per­so­n­en mit dop­pel­ter Staat­sange­hörigkeit müssen sich möglicher­weise auch mit Dop­pelbesteuerungssi­t­u­a­tio­nen auseinan­der­set­zen, sofern diese nicht durch Steuer­abkom­men abgemildert werden.

Darüber hin­aus kann die kon­sular­ische Unter­stützung für Per­so­n­en mit dop­pel­ter Staat­sange­hörigkeit begren­zt sein, da manche Län­der Per­so­n­en, die auch als ihre Staat­sange­höri­gen anerkan­nt sind, keinen voll­ständi­gen diplo­ma­tis­chen Schutz bieten.

Bitte Beacht­en Sie, wenn Sie als Deutsch­er Staats­bürg­er die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft beantra­gen, MÜSSEN Sie vor­ab eine Beibehal­tung­surkunde, zum Beibehalt der deutschen Staats­bürg­er­schaft beim Bun­de­samt für Ver­wal­tung:
Bun­desver­wal­tungsamt
Refer­at III2
Beibehal­tung der deutschen Staatsangehörigkeit

Thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Investi­tion: Das Thai­land Elite Res­i­dence Programm

Haben Sie schon ein­mal darüber nachgedacht, die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Investi­tio­nen zu erwer­ben? Das Thai­land Elite Res­i­dence Pro­gramm ist eine Regierungsini­tia­tive, die langfristige Aufen­thalt­sop­tio­nen durch finanzielle Investi­tio­nen im Land bieten soll.

Das Pro­gramm ver­lei­ht zwar nicht direkt die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft, bietet aber einen legit­i­men Weg, langfristig in Thai­land zu leben, was schließlich zu ein­er dauer­haften Aufen­thalt­ser­laub­nis und der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft führen könnte.

Vorteile des Thai­land Elite Res­i­dence Programm

Als Mit­glied des Thai Elite Visa-Pro­gramms, auch bekan­nt als Thai­land Elite Res­i­dence Pro­gramm, genießen Sie VIP-Behand­lun­gen wie:

  • Zugang zu einem per­sön­lichen Assistenten
  • Schnellere Ein­reise- und Passkontrolldienste
  • Kosten­los­er Hin- und Rück­trans­fer in der Limousine
  • Zugang zu Ankun­fts- und Abfluglounges
  • Staatliche Concierge-Dien­ste erle­ichtern die Ver­net­zung von Unternehmen, Ein­wan­derungsver­fahren, die Bear­beitung von Führerscheinen und die Eröff­nung von Bankkonten

Das im Rah­men des Pro­gramms aus­gestellte Elite-Visum bietet fol­gende Vorteile:

  • Eine ver­länger­bare Mehrfach-Einreisegenehmigung
  • Eine ver­länger­bare Aufen­thalts­dauer von einem Jahr bei jed­er Einreise
  • Son­derra­bat­te bei Part­ner­be­trieben wie Duty-Free-Shops, Hotels, Restau­rants und Einkaufszentren
  • Es beste­ht keine Krankenversicherungspflicht

So nehmen Sie am Thai­land Elite Res­i­dence Pro­gramm teil

Wenn das Thai­land Elite Res­i­dence Pro­gramm Ihr Inter­esse weckt, ist der Teil­nah­me­prozess ganz unkompliziert.

Hier sind die Schritte:

1. Online bewerben

2. Die Genehmi­gungszeit kann je nach Nation­al­ität zwis­chen 4 und 12 Wochen betragen

3. Schließen Sie nach der Genehmi­gung die Zahlung für Ihre gewählte Mit­glied­schaftsstufe per Banküber­weisung oder Kred­itkarte ab.

Das Pro­gramm bietet mehrere Mit­glied­schaft­sop­tio­nen, darunter Gold (5 Jahre), Platin (10 Jahre), Dia­mant (15 Jahre) und Reserve (20 Jahre) mit Gebühren zwis­chen 900.000 und 5 Mil­lio­nen THB.

Zusam­men­fas­sung

Zusam­men­fassend lässt sich sagen, dass die Erlan­gung der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft zahlre­iche Vorteile mit sich bringt, von uneingeschränk­tem Eigen­tum­srecht bis hin zu visum­freiem Reisen inner­halb Südostasiens.

Ob durch Ein­bürgerung, Heirat, Geburt­srecht oder Investi­tion, es gibt ver­schiedene Wege zur thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft, jed­er mit seinen eige­nen Anforderun­gen und Verfahren.

Es ist wichtig, diese Wege und ihre poten­ziellen Kom­plex­itäten gründlich zu ver­ste­hen, um Ihren Weg zur thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft erfol­gre­ich zu meistern.

Mit sorgfältiger Vor­bere­itung und Entschlossen­heit kann der Traum, thailändis­ch­er Staats­bürg­er zu wer­den, Wirk­lichkeit werden.

Häu­fig gestellte Fragen

Kann ein Aus­län­der thailändis­ch­er Staats­bürg­er werden?

Ja, ein Aus­län­der kann durch Ein­bürgerung thailändis­ch­er Staats­bürg­er wer­den, wenn er bes­timmte Kri­te­rien erfüllt.

Dazu gehören ein Min­destal­ter von 18 Jahren, ein seit min­destens fünf Jahren gültiger ständi­ger Wohn­sitz in Thai­land und der Besitz des­sel­ben Nichtein­wan­derungsvi­sums, das auch für die Erlan­gung ein­er ständi­gen Aufen­thalt­ser­laub­nis gilt.

Kann ein US-Bürg­er in Thai­land die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft erhalten?

Nein, die dop­pelte Staats­bürg­er­schaft wird in Thai­land nicht anerkan­nt und um thailändis­ch­er Staats­bürg­er zu wer­den, müssen Sie Ihre bish­erige Staat­sange­hörigkeit aufgeben.

Ist es schwierig, einen thailändis­chen Pass zu bekommen?

Ja, es kann auf­grund der Aufen­thalts- und Berech­ti­gungsvo­raus­set­zun­gen, darunter Einkom­men, Sprache und kul­turelle Ken­nt­nisse, schwierig sein, einen thailändis­chen Pass zu erhalten.

Welche Vorteile bietet die thailändis­che Staatsbürgerschaft?

Zu den Vorteilen der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft gehören uneingeschränk­ter Eigen­tums­be­sitz, visum­freies Reisen inner­halb Südostasiens und ver­schiedene Beschäftigungsmöglichkeiten.

Diese Vorteile machen den Erwerb der thailändis­chen Staats­bürg­er­schaft für viele Men­schen zu ein­er wertvollen Option.

Wie funk­tion­iert das Punk­tesys­tem für die thailändis­che Staatsbürgerschaft?

Um die thailändis­che Staats­bürg­er­schaft durch Ein­bürgerung zu erhal­ten, müssen Antrag­steller min­destens 50 Punk­te erre­ichen, die auf der Grund­lage von Fak­toren wie Bil­dung, Einkom­men und Thai-Sprachken­nt­nis­sen vergeben werden.

*Alle Angaben sind ohne Gewähr und kön­nen im Einzelfall unter­schiedlich ausse­hen. Konkrete Aus­sagen bitte beim Nation­al Intel­li­gence Agency oder in Regierungs­büro einholen.

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