90 Tage Berichter­stat­tung für Aus­län­der in Thai­land — Meldepflicht am neuen Wohn­sitz — Drastis­che Strafen

90 Tage Berichterstattung für Ausländer in Thailand - Meldepflicht am neuen Wohnsitz - Drastische Strafen

Bleibt ein Aus­län­der länger als 90 Tage in Thai­land, muss er oder sein Vertreter nach Ablauf jedes 90-Tage-Zeitraums eine schriftliche Mit­teilung an die Ein­wan­derungs­be­hörde senden, um die Behörde gemäß Ein­wan­derungs­ge­setz BE 2522 (1979), Abschnitt 37(5), über seinen Aufen­thalt­sort zu informieren.

Der Aus­län­der oder sein Vertreter kön­nen das Ein­wan­derungs­büro 15 Tage vor oder 7 Tage nach dem genauen Datum informieren.

Wenn er sich nicht rechtzeit­ig meldet, wird ihm eine Geld­strafe von höch­stens 5.000 THB und eine tägliche Geld­strafe von höch­stens 200 THB bis zur voll­ständi­gen Kor­rek­tur gemäß Abschnitt 76 auferlegt.

In der Prax­is beträgt die tat­säch­liche Geld­strafe jedoch 2.000 THB, wenn er sich selb­st meldet.

Wird er beim Ver­such erwis­cht, das Kön­i­gre­ich zu ver­lassen, beträgt die Geld­strafe 4.000 THB.

Um die Sicher­heit der Aus­län­der sowie die Sicher­heit des Kön­i­gre­ichs Thai­land zu gewährleis­ten, sieht das Ein­wan­derungs­ge­setz außer­dem fol­gende Bes­tim­mungen für den Aufen­thalt von Aus­län­dern vor:

1. Der Aus­län­der hat an dem der Ein­wan­derungs­be­hörde gemelde­ten Ort zu bleiben, es sei denn, es ist aus trifti­gen Grün­den nicht möglich, an diesem Ort zu bleiben.

In diesem Fall ist der Wech­sel des Aufen­thalt­sorts der Ein­wan­derungs­be­hörde gemäß § 37 (2) inner­halb von 24 Stun­den ab dem Zeit­punkt des Umzugs zu melden:

§ 37 (2): [Der Aus­län­der muss] an dem dem zuständi­gen Beamten angegebe­nen Ort bleiben.

Wenn es triftige Gründe dafür gibt, dass er nicht an dem dem zuständi­gen Beamten angegebe­nen Ort bleiben kann, muss er den zuständi­gen Beamten inner­halb von 24 Stun­den nach dem Umzug an den besagten Ort über den Wech­sel des Wohn­sitzes informieren.”

2. Wech­selt der Aus­län­der seinen Aufen­thalt­sort, hat er sich inner­halb von 24 Stun­den nach dem Wech­sel bei der/​den örtlichen Polizeidienststelle(n) zu melden.

Absatz 37(3): [Der Aus­län­der muss] den Polizeibeamten der örtlichen Polizeis­ta­tion, in der er wohnt, inner­halb von 24 Stun­den nach sein­er Ankun­ft benachrichtigen.

Im Falle eines Wohn­sitzwech­sels, bei dem sich der neue Wohn­sitz nicht im sel­ben Gebi­et wie die Polizeis­ta­tion befind­et, muss [der Aus­län­der] den Polizeibeamten der Polizeis­ta­tion für dieses Gebi­et inner­halb von 24 Stun­den nach sein­er Ankun­ft benachrichtigen.”

3. Reist der Aus­län­der in eine andere Prov­inz und bleibt er dort länger als 24 Stun­den, so hat er sich gemäß § 37 (4) inner­halb von 48 Stun­den nach sein­er Ankun­ft bei der Polizeibehörde der dor­ti­gen Polizei­di­en­st­stelle zu melden.

Absatz 37(4): Reist ein Aus­län­der in eine Prov­inz und bleibt er dort länger als 24 Stun­den, muss er den Polizeibeamten der für dieses Gebi­et zuständi­gen Polizei­di­en­st­stelle inner­halb von 48 Stun­den nach sein­er Ankun­ft hierüber benachrichtigen.”

HIN­WEIS: Nach ein­er seit dem 30. Mai 1979 gel­tenden Verord­nung der Polizei beste­ht jedoch eine Befreiung von der Meldepflicht nach § 37 (3) und (4) für Aus­län­der, denen ein vorüberge­hen­der Aufen­thalt zu bes­timmten Aufen­thalt­szweck­en ges­tat­tet wurde, und zwar wie folgt:

  • Diplo­ma­tis­che oder kon­sular­ische Vertretung
  • Offizielle Pflicht­en
  • Touris­mus
  • Sport
  • Geschäft
  • Investi­tio­nen, die von den betr­e­f­fend­en Min­is­te­rien oder Abteilun­gen genehmigt wurden
  • Investi­tio­nen oder son­stige mit ein­er Investi­tion im Zusam­men­hang ste­hende Angele­gen­heit­en nach dem Investitionsförderungsgesetz
  • Reise durch Thai­land in ein anderes Land
  • Mannschaftsmit­glieder
  • Studie oder Beobachtung
  • Wis­senschaftliche Forschung oder Lehre an ein­er Forschungs- oder Bil­dung­sein­rich­tung im Königreich
  • Durch­führung von Fach- oder Expertenarbeiten
  • Massen­me­di­en
  • Mis­sion­ar­ische Arbeit im Ein­vernehmen mit den betr­e­f­fend­en Min­is­te­rien und Abteilungen

4. Der Haushaltsvor­stand, Eigen­tümer oder Besitzer der Woh­nung bzw. der Hotel­man­ag­er muss sich inner­halb von 24 Stun­den nach dem Einzug des betr­e­f­fend­en Aus­län­ders gemäß Abschnitt 38 bei der Ein­wan­derungs­be­hörde des örtlichen Ein­wan­derungsamtes melden.

Absatz 38: Der Haush­err, der Eigen­tümer oder Besitzer der Woh­nung oder der Hotel­man­ag­er, in der sich der Aus­län­der aufge­hal­ten hat, der eine vorüberge­hende Aufen­thalt­ser­laub­nis im Kön­i­gre­ich erhal­ten hat, muss den zuständi­gen Beamten des Ein­wan­derungsamtes, das sich im sel­ben Gebi­et wie das Haus, die Woh­nung oder das Hotel befind­et, inner­halb von 24 Stun­den nach der Ankun­ft des betr­e­f­fend­en Aus­län­ders benachrichtigen.

Wenn sich in diesem Gebi­et kein Ein­wan­derungsamt befind­et, muss der örtliche Beamte für dieses Gebi­et benachrichtigt werden.”

Meldet sich der Gast­ge­ber nicht inner­halb der genan­nten Frist beim Beamten, wird ihm in der Prax­is eine Geld­strafe von 4.000 THB aufer­legt, obwohl in Abschnitt 77 des Geset­zes eine Geld­strafe von höch­stens 2.000 THB steht.

Han­delt es sich bei der betr­e­f­fend­en Per­son um den Man­ag­er des Hotels, wird ihm eine Geld­strafe zwis­chen 2.000 und 10.000 THB auferlegt.

Abschnitt 77: Wer Abschnitt 38 nicht ein­hält, wird mit ein­er Geld­strafe von höch­stens 2.000 THB bestraft.

Han­delt es sich bei der betr­e­f­fend­en Per­son jedoch um den Man­ag­er des Hotels, wird ihr eine Geld­strafe zwis­chen 2.000 und 10.000 THB auferlegt.”

Seit dem 1. April 2015 kön­nen Aus­län­der, die sich länger als 90 Tage in Thai­land aufge­hal­ten haben, ihren 90-Tage-Bericht online einreichen.

Antrag­steller kön­nen diesen Online-Antrag inner­halb von 15 Tagen und nicht weniger als 7 Tage vor dem Fäl­ligkeits­da­tum der Benachrich­ti­gung unter www​.immi​gra​tion​.go​.th einreichen.

Der Bewer­ber muss im Online-Bewer­bungs­for­mu­lar fol­gende Angaben machen:

  • Ausweis­num­mer;
  • Per­sön­liche Infor­ma­tio­nen (Name, Geburt­stag, Nation­al­ität);
  • Ankun­ft­skarten­num­mer;
  • Ankun­fts­da­tum in Thailand;
  • Trans­port­mit­tel, das der Antrag­steller bei sein­er let­zten Ein­reise nach Thai­land ver­wen­det hat (d. h. auf dem Luft-, Land- oder Seeweg);
  • Fahrzeugnum­mer.

Nach dem Absenden des Online-Antrags kann der Antrag­steller den Sta­tus des Antrags über die oben genan­nte Web­site über­prüfen.

Der Antrag sollte inner­halb von 7 Werk­ta­gen genehmigt werden.

Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhält der Antrag­steller direkt online eine Benachrich­ti­gung mit dem Fäl­ligkeits­da­tum für den näch­sten 90-Tage-Bericht.

Der Antrag­steller sollte diese Benachrich­ti­gung aus­druck­en und in seinem Reisep­a­ss aufbewahren.

Falls der Antrag nicht genehmigt wird, muss der Antrag­steller den Antrag erneut bei der näch­st­gele­ge­nen Ein­wan­derungs­be­hörde ein­re­ichen und dabei seinen Orig­i­nal­pass, seine Aus­reisekarte (TM.6) und das aus­ge­füllte For­mu­lar TM.47 mitbringen.

Für Beratung oder Hil­fe bei der Nutzung des Online-Dien­stes kön­nen Sie die Hot­line des Ein­wan­derungs­di­en­stes unter 1178 oder 1111 anrufen.

Abschluss

Das Ein­wan­derungs­ge­setz von 1979 wurde bis­lang nicht geän­dert, obwohl es eine Pressemit­teilung gab, in der es hieß, es gebe einige Über­legun­gen, Bedenken und Bemühun­gen.

Die vorgeschla­ge­nen Änderun­gen sind allerd­ings noch nicht wirk­sam und daher nicht durchsetzbar.

Dementsprechend muss sich jed­er Aus­län­der, dem ein vorüberge­hen­der Aufen­thalt im Kön­i­gre­ich ges­tat­tet ist und der sich länger als 90 Tage im Kön­i­gre­ich aufhält, für jeden 90-Tage-Zeitraum bei der Ein­wan­derungs­be­hörde melden.

Darüber hin­aus sieht das Gesetz vor, dass sich ein Aus­län­der, der sich an einem anderen Ort aufhält als dem Ein­wan­derungs­büro mit­geteilt wurde (die Adresse ste­ht auf der Zol­lka­rte, die dem Ein­wan­derungs­beamten bei der Ankun­ft in Thai­land vorgelegt wird), eben­falls beim Ein­wan­derungs­büro melden muss.

Diese Melde­vorschriften kön­nen für Aus­län­der zeitaufwändig sein, aber da das Ein­wan­derungs­büro die Melde­frist von 90 Tagen sehr ernst nimmt, soll­ten diese Vorschriften nicht überse­hen wer­den, da sie weit­er­hin gültig und geset­zlich bindend sind.

Darüber hin­aus kann es im Not­fall und für andere notwendi­ge Zwecke hil­fre­ich sein, wenn das Ein­wan­derungs­büro die Kon­tak­t­in­for­ma­tio­nen des Aus­län­ders hat.

Seit der Bekan­nt­gabe des Strafauss­chuss­es der Ein­wan­derungs­be­hörde hin­sichtlich der Anpas­sung der Strafge­bühr für Per­so­n­en, die gegen das Ein­wan­derungs­ge­setz 37(2),(3),(4) und (5) ver­stoßen, wird ein Aus­län­der, der sich nicht am geset­zlich vorgeschriebe­nen Ort und zur geset­zlich vorgeschriebe­nen Zeit meldet, mit ein­er Geld­strafe in fol­gen­der Höhe belegt:

  • 2.000 Baht, wenn er sich per­sön­lich bei der Behörde meldet
  • 4.000 Baht und eine tägliche Geld­strafe von 200 Baht für jeden Tag, an dem die Frist über­schrit­ten wird, wenn er von den Behör­den erwis­cht wird (der alte Satz war 2.000 Baht und eine tägliche Geld­strafe von 100 Baht)

Vor dieser Ankündi­gung ver­anstal­tete das BOI ein Sem­i­nar für Aus­län­der, die in Thai­land geschäftlich tätig sind oder dort leben.

Während dieses Sem­i­nars gab der Vertreter des Ein­wan­derungsamtes allen Teil­nehmern die Ankündi­gung bekannt.

Seit­dem haben sich viele Aus­län­der beim Ein­wan­derungsamtes gemeldet.

Einige der aus­ländis­chen Gemein­schaften sind in der Lage, das Gesetz einzuhal­ten, die Mehrheit jedoch noch immer nicht.

Einige von ihnen wur­den deshalb mit der neuen Strafe belegt, was bei den Aus­län­dern für viel Unmut sorgte, die der Ein­wan­derungs­be­hörde vor­war­fen, sie nicht im Voraus informiert zu haben.

  • Wenn ein Aus­län­der seine Adresse ändert, muss er der Ein­wan­derungs­be­hörde die neue Adresse inner­halb von 72 Stun­den nach dem Umzug mitteilen.
  • Für Aus­län­der, die sich nicht länger als ein Jahr oder inner­halb eines Jahres in Thai­land aufhal­ten, beste­ht die Pflicht des Eigen­tümers der Eigen­tumswoh­nung, des Apart­ments, des Gäste­haus­es und des Hotels, sich inner­halb von 24 Stun­den nach dem Einzug bei der Ein­wan­derungs­be­hörde zu melden.

2. Jed­er Aus­län­der, der das Gesetz ein­hält, muss sich alle 90 Tage bei der Ein­wan­derungs­be­hörde melden.

3. Falls ein Aus­län­der das Gesetz nicht ein­hält, sollte er auf die Eini­gung zwis­chen der Ein­wan­derungs­be­hörde und ihrem Strafauss­chuss warten.

Die Ein­wan­derungs­be­hörde hat bere­its ihren Vorschlag für Änderun­gen dieses Geset­zes hin­sichtlich der neuen Höhe der Geld­buße als drin­gende Angele­gen­heit ein­gere­icht und dieser sollte so schnell wie möglich kor­rigiert werden.

Das für diese Angele­gen­heit zuständi­ge Amt kann jedoch nicht nach eigen­em Ermessen die Geld­buße reduzieren.

Wenn Sie sich bei den Ein­wan­derungs­beamten melden, wer­den diese entsprechend der gel­tenden Geld­strafe vorgehen.

Wenn sie dies nicht tun, ver­nach­läs­si­gen die Beamten ihre Pflicht­en und wer­den wegen Fahrläs­sigkeit angeklagt.

Für die Voll­ständigkeit, Kor­rek­theit oder Qual­ität der bere­it­gestell­ten Infor­ma­tio­nen keine Gewähr über­nom­men werden.

Haf­tungsansprüche, welche sich auf Schä­den beziehen, die durch die Nutzung oder Nicht­nutzung der darge­bote­nen Infor­ma­tio­nen bzw. durch die Nutzung fehler­hafter und unvoll­ständi­ger Infor­ma­tio­nen verur­sacht wur­den, sind grund­sät­zlich aus­geschlossen, sofern kein vorsät­zlich­es oder grob fahrläs­siges Ver­schulden vorliegt.

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Motor­rad-Diebe im AnmarschGold­ket­ten im Visier­Pat­taya, die quirlige Par­tys­tadt an Thai­lands Küste, lockt jedes Jahr Mil­lio­nen von Urlaubern an — doch jet­zt schlägt die Polizei Alarm! Immer wieder werd ...
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So sparen expats steuern in thailand So sparen Expats Steuern in Thailand
Thai­land — das Paradies für Expats! Sonne, Strand und gün­stiges Leben lock­en jedes Jahr Tausende in das Kön­i­gre­ich. Doch Vor­sicht: Die thailändis­che Steuer­be­hörde schläft nicht! Für Expa­tri­ates kann d ...
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Hupen in pattaya lebensgefahr Hupen in Pattaya? Lebensgefahr!
Vor­sicht Hupen! Aus­län­der lösen in Thai­land Straßen-Krawalle aus In Europa ist ein kurzes Hupen höch­stens unhöflich. In Pat­taya kann es lebens­ge­fährlich wer­den. Die thailändis­che Küsten­stadt, bekannt  ...
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Bangkoks haustier gesetz das aendert sich 2025 Bangkoks Haustier-Gesetz: Das ändert sich 2025
Keine Zwangsab­gabe: Bestandss­chutz für beste­hende Haustiere Die bangkok­weite Verord­nung zur Tier­hal­tung sorgt seit ihrer Ankündi­gung für Aufre­gung — doch die Stadtver­wal­tung gibt nun Ent­war­nung. Niem ...
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Thailands bordstein geheimnis video Thailands Farb-Code: Wo du parken darfst - Und wo nicht! (Video)
Rot, Gelb, Schwarz-Weiß — in Thai­land entschei­det die Farbe des Bor­d­steins, ob du prob­lem­los parkst oder mit einem Bußgeld rech­nen musst! Wer falsch ste­ht, riskiert nicht nur Strafen, son­dern auch Abs ...
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